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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2007 - L 5 B 4/06 SF   

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https://dejure.org/2007,116258
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2007 - L 5 B 4/06 SF (https://dejure.org/2007,116258)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.06.2007 - L 5 B 4/06 SF (https://dejure.org/2007,116258)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - L 5 B 4/06 SF (https://dejure.org/2007,116258)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Stade - S 1 KR 146/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2007 - L 5 B 4/06 SF
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 16.02.2001 - B 11 AL 19/01 B

    Befangenheit des Senates im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2007 - L 5 B 4/06
    Denn einem Ablehnungsgesuch gegen einen nicht mehr zuständigen Richter fehlt das erforderliche Rechtsschutzinteresse (BSG, Beschluss vom 16. Februar 2001 - B 11 AL 19/01 B; Littmann in: Handkommentar zum Sozialgerichtsgesetz, 2. Aufl 2006, § 60 Rdnr 21).

    Denn nach der Rechtsprechung des BSG kann der betroffene Spruchkörper bei unzulässigen Ablehnungsanträgen in seiner regelmäßigen Besetzung über die Ablehnungsanträge entscheiden (BSG, Beschluss vom 16. Februar 2001 - B 11 AL 19/01 B - mwN).

  • BVerwG, 15.09.2006 - 1 B 33.06

    Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Urteil des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2007 - L 5 B 4/06
    Beim LSG ist das Verfahren - entsprechend dem erstinstanzlich vergebenen KR-Aktenzeichen - zunächst im 1. Senat unter dem Aktenzeichen L 1 B 33/06 KR eingetragen worden.
  • BVerwG, 08.02.2007 - 5 B 5.07

    Voraussetzungen der Neuberechnung gemäß § 3 Abs. 3 Entschädigungsgesetz (EntschG)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2007 - L 5 B 4/06
    Das Verfahren zur Entscheidung über diesen gegen Richterin K. gerichteten Ablehnungsantrag wird beim LSG unter dem Aktenzeichen L 5 B 5/07 SF geführt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2016 - L 12 AL 7/15
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des übrigen Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Prozessakten sowie die beigezogenen Gerichtsakten zu den Az.: L 5 B 4/06 SF, S 37 SF 6/13 AB (L 12 SF 4/13 B (AL)) und S 6 Ar 100/97 ( S 6 AL 100/97, L8 AL 335/99, L 8 B 216/99, L 7 AL 44/03) Bezug genommen, die der Entscheidungsfindung des Senats zugrunde gelegen haben.
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